Forderungsausfalldeckung

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen Haftpflichtversicherer dazu verpflichtet, 15.000 Euro Schmerzensgeld an einen seiner eigenen Kunden zu zahlen (Aktenzeichen IVZR 269/14). Der Mann war von einer fremden Person angegriffen und verletzt worden. Da der Täter zahlungsunfähig war und selbst keine Haftpflichtversicherung hatte, wandte sich das Opfer an seine eigene, private Haftpflichtversicherung, die Versicherungsschutz für den Fall vorsah, dass die Durchsetzung einer Forderung gegenüber einem Dritten scheitert.